Jail House MarTEAni

Werbung – hier Jail House MarTEAni – unbezahlt – Siehe Disclaimer unten

Für die aktuelle METRO Kochherausforderung galt es u.a., etwas mit Earl Grey Tea zu produzieren. Der Kochherausforderung widme ich bei Gelegenheit (ein Gericht steht noch aus) einen eigenen Artikel im Foodfreak-Blog; den Einstiegs-Cocktail möchte ich aber hier vorstellen, da es sich um einen Short Drink mit Gin handelt.

Inspiriert hat mich zu diesem Drink, der im Grunde ein klassischer Sour ist, ein Artikel bei The Kitchn, die die Idee wiederum auf Audrey Sanders, Mixologist extraordinaire des New Yorker Pegu-Club, zurückführen.


Jail House MarTEAni

Ergibt: 1 Drink

Zutaten


(G)INFUSION

COCKTAIL

  • 45 ml (G)Infusion
  • 30 ml einfacher Zuckersirup
  • 25 ml Zitronensaft, frisch, durchgeseiht
  • 1 Eiweiß
  • 1 Streifen Zitronenschale, als Deko
  • Eiswürfel

Zubereitung

    1. Für die (G)Infusion den Tee mit dem Gin in ein Schraubglas geben, zuschrauben. 2 Stunden ziehen lassen, Teebeutel entfernen.

  1. Einen Mixbecher zu ca. 2/3 mit Eis füllen, Zutaten für den Cocktail hineingeben, kräftig schütteln, In eine Cocktailschale abseihen, mit der Zitronenschale garnieren.

Für meine Cocktailschalen war die Menge mehr als reichlich bemessen. Das Eiweiß dient dem feinen Schaum wie der Textur des Drinks. Selbstredend geht das auch ohne, aber uns gefiel es so. Da Zitronen unterschiedlich sauer ausfallen können, wird davon natürlich auch das Endergebnis beeinflusst – gegebenenfalls muss hier mit Sirup oder Zitrone korrigiert werden. Je ätherischer und intensiver der Tee ist, umso stärker tritt auch die Bergamott-Note in den Vordergrund; hier leider nicht ganz so intensiv, wie ich mir das gewünscht hätte.

Ein schöner, schlichter, frischer Drink, der zum frühlingshaften Wetter bestens passte – in der Nachmittagssonne haben wir dann aber doch noch etwas Eis zugegeben.

Prost!

Disclaimer

Wir müssen diesen Beitrag als Werbung kennzeichnen. Warum? Wir nennen ein Produkt oder eine Marke, auch wenn wir diese selbst gekauft haben und nicht dafür beauftragt wurden. Aktuelle Gerichtsurteile lassen uns keine andere Wahl. Dieser Beitrag wurde nicht gesponsert. Er enthält allerdings Affiliate-Links zu Amazon und eventuell zu anderen Anbietern. Wenn ihr über diese etwas bestellt, kommen die Einnahmen daraus diesem Blog zugute – auch in Form von Tests wie diesem. Danke.

3 Kommentare

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert